„Katastrophe am Tarifhimmel“


Konsequenzen der Rechtsprechungsänderung zum Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb

„Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“ – so kurz und einprägsam lautete die Formel, die über Jahrzehnte im Deutschen Tarifrecht galt. Doch der tradierte Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb ist Geschichte. Mit ihren jüngsten Entscheidungen haben der 4. Senat und auf dessen Vorlage auch der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichtes mit ihm gebrochen. Die Folgen für die Praxis wiegen schwer. Doch bedeutet die vollzogene Rechtsprechungsänderung tatsächlich die betitelte Katastrophe am Tarifhimmel?
In jedem Fall wird sich die Praxis an die veränderte Rechtslage anpassen müssen. Besonderes Augenmerk wird auf das Arbeitskampfrecht zu legen sein. Die Verhältnismäßigkeit einzelner Arbeitskampfmaßnahmen ist mit Blick auf die nunmehr plurale Geltung von Tarifverträgen im Betrieb genau zu prüfen. Ob die tradierten Schrankenmechanismen hierfür überhaupt tauglich sind oder doch der Gesetzgeber aktiv werden muss, wird abzuwarten sein.


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